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Durch das neue Schulgesetz in Schleswig-Holstein von 2007 ergeben sich im Bereich der Beruflichen Schulen grundlegende Veränderungen. So haben die Schulträger die Möglichkeit, ihre
Beruflichen Schulen in der Rechtsform einer "rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts" (AöR) zu betreiben.
Hiervon haben bereits 10 von 15 (2/3) Landkreise und kreisfreie Städte Gebrauch gemacht. Gegründet wurden 18 Regionale Berufsbildungszentren als AöR. Weitere 2 berufliche
Schulen sollen in RBZ umgewandelt werden.
Es wird erwartet, dass bald 20 von 32 beruflichen Schulen in kommunaler Trägerschaft bis 2014 in rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) umgewandelt sind. Das wären dann knapp 2/3 aller Berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein.
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RBZ-Verband
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Dr. Sven Mohr
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